In der Abendschule können Jugendliche in einer, in der Regel, zweijährigen Ausbildung den mittleren Schulabschluss erlangen. Sie müssen dazu mindestens 18 Jahre alt, berufstätig oder bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet sein und bereits den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung erworben haben sowie einen Hamburger Wohnsitz haben. Der Unterricht findet meist unter der Woche in den Abendstunden statt.
Im Rahmen der Externenprüfung: Auf diese Prüfung kann man sich selbst vorbereiten oder sich in einem Kurs auf die Prüfung vorbereiten lassen. Privatschulen oder Institute bieten (meist kostenpflichtig) entsprechende Kurse an.
In bestimmten Fällen führt der Besuch einer Berufsschule zu einem Schulabschluss, der in seinen Berechtigungen dem mittleren Schulabschluss entspricht. Die Gleichwertigkeit muss vom Schulinformationszentrum SIZ anerkannt werden.
Folgende Schulen ermöglichen Jugendlichen mit Behinderung den Erwerb des mittleren Schulabschlusses:
Elbschule - Bildungszentrum Hören und Kommunikation:
Holmbrook 20, 22605 Hamburg, Tel.: 428 485 -0
Sprachheilschule Zitzewitzstraße (ReBBZ Wandsbek-Süd)
Zitzewitzstraße 51, 22043 Hamburg, Tel.: 689 404-0
Bildungszentrum für Blinde und Sehbehinderte Hamburg
Borgweg 17 a, 22303 Hamburg, Tel.: 428 88 61-0
Carl-Cohn-Straße 2, 22297 Hamburg, Tel.: 428 88 07-01
Hier sind der Erwerb des mittleren Schulabschlusses sowie der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.
(Quelle: Berufliche Bildungswege 2022)