Hamburger Ausbildungsprogramm (HAP)
Die Ausbildungsplätze werden in einem gemeinsamen Besetzungsmanagement der Behörde für Schule und Berufsbildung/des HIBB und der Agentur für Arbeit belegt. Ein Beratungsgespräch bei der Berufsberatung wird vorausgesetzt.
Im HAP werden vorrangig Jugendliche gefördert, die auf Grund individueller Benachteiligungen nicht in eine betriebliche Ausbildung vermittelbar sind, von denen jedoch zu erwarten ist, dass sie grundsätzlich eine begleitete betriebliche Ausbildung erfolgreich absolvieren können.
Die Ausbildung beginnt bei einem Bildungsträger mit dem Ziel, die Jugendlichen in eine begleitete betriebliche Ausbildung überzuleiten.
Zielgruppe:
Hamburger Jugendliche mit Förderbedarf, die zum Ausbildungsbeginn nicht älter als 24 Jahre sind.
Die Förderfähigkeit ist anzunehmen, wenn Jugendliche, die erstmalig eine Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes aufnehmen wollen,
- im Regelfall über keinen oder nur einen schwachen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss ("Hauptschulabschluss") verfügen,
- Abgänger/-innen bzw. Absolventen/-innen aus ReBBZ (ehemals Förderschulen) sind,
- weitgehend ausbildungs- und betriebsreif sind, so dass sie zeitnah eine begleitete betriebliche Ausbildung aufnehmen können.
Jugendliche mit klarer Berufswahlentscheidung können nach Klasse 10 aufgenommen werden.
Die Dauer ist abhängig vom Ausbildungsberuf (2, 3 oder 3,5 Jahre).
Vergütung:
1. Ausbildungsjahr: bis zu 649,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: bis zu 766,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: bis zu 876,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: bis zu 909,00 Euro
Bei Wechsel in den ersten Ausbildungsmarkt oder bei Ausbildungen, die von Beginn an betrieblich begleitet absolviert werden, orientiert sich die Bezahlung an den üblichen Vergütungen des ersten Ausbildungsmarktes.
Beginn:
In der Regel zum 1. September eines Jahres.