Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach dem SGB III (Agentur für Arbeit)
Achtung: Zuweisung durch die Agentur für Arbeit erforderlich!
Zur Förderung der Berufsausbildung von Jugendlichen, die eine intensive Unterstützung zur Erlangung eines qualifizierten Berufsabschlusses benötigen.
Im kooperativen Modell erfolgt die fachpraktische Ausbildung im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch den Bildungsträger begleitet und unterstützt. Der Bildungsträger überwacht die Ausbildung im Kooperationsbetrieb, sucht die Auszubildenden zur Sicherung des Ausbildungserfolges regelmäßig auf und bietet auch den Betrieben Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus koordiniert der Bildungsträger die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen – insbesondere auch mit der Berufsschule – und unterstützt diese insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden.
Beim integrativen Modell obliegt dem Auftragnehmer sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung. Letztere wird durch betriebliche Ausbildungsphasen ergänzt, die während des jeweiligen Ausbildungsjahres in der Regel mindestens 40 Arbeitstage und bei Bedarf max. 120 Arbeitstage umfassen.
Ein Einstieg in lfd. Maßnahmen ist nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit und unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Es sind anrechenbare Zeiten vorhanden,
- die zuständigen Stellen (Kammern/Innungen) tragen die Ausbildungsverträge ein und
- die vorgesehenen Prüfungstermine können im Rahmen der Vertragslaufzeit (vorgegebenen Maßnahmedauer) eingehalten werden.
Zielgruppe:
Jugendliche und junge Erwachsene mit Lernbeeinträchtigungen oder sozialen Benachteiligungen, die
- keine berufliche Erstausbildung haben,
- die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und
- ohne diese Förderung auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen keine betriebliche Berufsausbildung beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind.
Vergütung:
1. Ausbildungsjahr: bis zu 649,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: bis zu 766,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: bis zu 876,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: bis zu 909,00 Euro
Dauer:
Je nach Ausbildungsberuf.
Beginn:
1. September des Jahres.
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Agentur für Arbeit
Plätze: 57 Frei: 1 Reserviert: 0 Belegt: 56
- Jugendberufsagentur/ Team der Agentur für Arbeit (Berufsberatung): Zurzeit nur telefonisch: 040 2485-1188 oder per E-Mail: Hamburg.Berufsberatung@arbeitsagentur.de erreichbar.