Ausbildung in der Jugendberufshilfe (JBH)
Die Ausbildungsplätze werden in einem gemeinsamen Besetzungsmanagement von der Behörde für Schule und Berufsbildung/ des HIBB sowie der Agentur für Arbeit belegt. Ein Beratungsgespräch bei der Berufsberatung ist notwendig.
In der Jugendberufshilfe werden in der Regel Jugendliche, die den Förderkriterien der Jugendberufshilfe gemäß § 13 SGB VIII entsprechen, ausgebildet. Dies sind vor allem Jugendliche, die Hilfen zur Erziehung erhalten bzw. erhalten haben, die über die Straßensozialarbeit oder von Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit betreut oder von anderen Beratungsinstanzen vermittelt werden.
Während der begleiteten außerbetrieblichen Ausbildung erhalten die Jugendlichen sozialpädagogische Unterstützung im Sinne der Hilfen zur Erziehung (§ 27 Abs. 3, SGB VIII) und Förderunterricht.
Ziel ist es, Jugendliche in (begleitete) betriebliche Ausbildung überzuleiten.
Zielgruppe:
In den Ausbildungsprojekten der Jugendberufshilfe können Jugendliche mit multiplem Förderbedarf ausgebildet werden, die
- die 10. Klasse beendet haben und in der Regel an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teilgenommen haben,
- zu Beginn der Ausbildung nicht jünger als 16 Jahre und nicht älter als 24 Jahre sind
- über einen ersten allgemeinbildenden Schulabschluss ("Hauptschulabschluss") oder keinen Schulabschluss verfügen.
Das Zutreffen einer der nachfolgend genannten Lebenssituationen begründet die Vermittlung in eines der Angebote der Jugendberufshilfe:
- Jugendliche, die im Rahmen der Hilfen zur Erziehung über das SGB VIII betreut werden oder über längere Zeit betreut wurden, bzw. Jugendliche mit einem problematischen familiären Hintergrund,
- Jugendliche, die im Bereich der Jugendsozialarbeit betreut werden (dazu gehören z.B. Drogenprojekte, Straßensozialarbeit, existenzabsichernde Projekte im Stadtteil, Beschäftigungsprojekte, Bewährungshilfe),
- junge Menschen mit fehlendem Schulabschluss,
- Jugendliche, die Maßnahmen abgebrochen haben,
- Schüler/-innen mit unregelmäßigem Schulbesuch,
- Jugendliche, die vom ReBBZ (ehemals Förderschulen), Jugendpsychiatrischen Diensten usw. betreut werden.
Die Dauer ist abhängig vom Ausbildungsberuf (2, 3 oder 3,5 Jahre).
Vergütung:
1. Ausbildungsjahr: bis zu 649,00 Euro
2. Ausbildungsjahr: bis zu 766,00 Euro
3. Ausbildungsjahr: bis zu 876,00 Euro
4. Ausbildungsjahr: bis zu 909,00 Euro
Beginn: Zum 1. September eines Jahres.