Berufliche Eingliederung für junge Menschen mit Behinderungen

Ziel der Beruflichen Eingliederung für junge Menschen mit Behinderung ist die Ermöglichung einer beruflichen Bildung sowie die Förderung der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der Teilnehmenden. Die Teilnehmenden werden auf eine anschließende sozialversicherungspflichtige/arbeitsmarktnahe Beschäftigung - mit oder ohne weitergehende Unterstützung - vorbereitet. Das Angebot kann in Betriebsstätten einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) oder einem anderen Leistungsanbieter (aLA) nach § 60 SGB IX stattfinden.

Angebote in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen Leistungsanbieter, auch Werkstatt-Bereich, sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung. Sie richten sich an diejenigen behinderten Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können (vgl. § 219 SGB IX). Ziele der WfbM sind die Rehabilitation und berufliche Eingliederung der Teilnehmenden.

Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind in vier Teilbereiche unterteilt: Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich sowie Förder- und Betreuungsbereich (Siehe auch: rehadat-wfbm.de). Die ersten beiden Bereiche liegen in der Zuständigkeit der Reha-Erstberatung. Der Arbeitsbereich sowie Förder- und Betreuungsbereich liegen in der Zuständigkeit des Fachamtes für Eingliederungshilfe.

1. Eingangsverfahren
Durch das Eingangsverfahren wird festgestellt, welche Bereiche der Werkstatt für die Teilnehmenden in Betracht kommen sowie die Wahl eines beruflichen Schwerpunktes.

Inhalte: 
berufliche Orientierung und Kompetenzanalyse

Dauer: 
in der Regel 3 Monate

2. Berufsbildungsbereich
Ziel des Berufsbildungsbereichs ist die Aufnahme einer Beschäftigung. Nach Beendigung des Angebots wird erwägt, ob die Teilnehmenden eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder eine Tätigkeit im Arbeitsbereich von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) aufnehmen.

In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Förderung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), in besonderen Arbeitsprojekten oder auf das Integrationspraktikum. Leistungsträger ist in diesen Fällen die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde).

Inhalte:
praktische Erprobung und Qualifizierung

Dauer:
bis zu 24 Monaten. Bewilligung zunächst für ein Jahr, danach kann eine Verlängerung um ein weiteres Jahr beantragt werden.

Zielgruppe:
Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund von Art und Schwere ihrer Behinderung (noch) keine Ausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen können. Sie haben einen Anspruch auf eine Förderung im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation. Voraussetzung ist die Abklärung eines entsprechenden Förderbedarfes mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit ( Team Reha-Ersteingliederung).