Arbeitserprobung und Eignungsabklärung beim Berufsbildungswerk Hamburg (BBW)

Arbeitserprobung
Ziel der Arbeitserprobung ist es die Fragen in punkto Berufswahl zu klären, die die Arbeitsagentur an das BBW Hamburg stellt.

Die Arbeitserprobung ist für Jugendliche und junge Erwachsene gedacht, bei denen in der beruflichen Orientierung noch Fragen offen sind. Die Teilnehmenden arbeiten dabei in einem Beruf aus dem Angebot des bbw Hamburg mit. Die Erprobung ist eine Möglichkeit für die Arbeitsagentur und die jungen Leute selbst herauszufinden, ob der gewählte Beruf der richtige ist oder ob sie schon die nötige Reife haben, um eine Berufsausbildung durchzuhalten.

Psychologen/-innen, Ausbilder/-innen und Sonderpädagogen/-innen begleiten die Arbeitserprobung. Sie prüfen die theoretische und praktische Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden. Sie klären dabei die Lernvoraussetzungen, also beispielsweise ob sich jemand für einen bestimmten Ausbildungsberuf eignet und genug Motivation mitbringt. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst beurteilen die Fragestellung aus ihrer Sicht.

Dauer: 4 Wochen

Eignungsabklärung

Die Eignungsabklärung soll helfen herauszufinden, welcher Beruf oder welche Berufe für eine/-n Jugendliche/-n in Frage kommen.

Die Eignungsabklärung ist ein Angebot für Jugendliche und junge Erwachsene, deren Berufswunsch noch nicht gefestigt ist. Die Teilnehmenden können mit dieser individuell gestalteten Einzelmaßnahme im BBW Hamburg ihre Motivation, ihr Leistungsvermögen und ihr Arbeits- und Sozialverhalten einschätzen lassen und sich dabei in mehreren Berufsfeldern erproben.

Begleitet werden sie bei der Eignungsabklärung von Psychologen/-innen, Ausbildern/-innen und bei Bedarf auch Sonderpädagogen/-innen.Der Ablauf der Eignungsabklärung und die zu erkundenden Berufe sind abhängig von der Fragestellung, die der/die Reha-Berater/-in der Arbeitsagentur vorgibt. Prinzipiell stehen alle Berufe, die im BBW in Hamburg angeboten werden, zur Verfügung.

Dauer: bis zu 12 Wochen

Arbeitserprobung/Eignungsabklärung
Die Teilnahme an der Berufsschule wird individuell abgesprochen.

Am Ende der Arbeitserprobung/Eignungsabklärung erstellt das BBW für die Arbeitsagentur ein Gutachten, das einen konkreten Vorschlag für die Ausbildungs- und Berufsperspektive der Teilnehmenden enthält.

Der Beginn ist jederzeit nach Absprache möglich.