Fachstellen für Wohnungsnotfälle in den Bezirksämtern

Wohnungssicherung

Die Fachstellen beraten Menschen, die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind. Ziel ist, das noch bestehende Mietverhältnis zu sichern.

Dazu verhandeln die Fachstellen mit Vermietern, Amtsgerichten und Gerichtsvollziehern und vermitteln weitergehende Hilfen.

Bei Mietschulden können diese durch ein Darlehen oder eine Beihilfe übernommen werden. Damit besteht die Möglichkeit, eine bereits ausgesprochene Kündigung abzuwenden.

Wohnungsvermittlung

Die Fachstellen vermitteln in Zusammenarbeit mit den Wohnungsabteilungen der Grundsicherungs- und Sozialämter obdachlose, auf der Straße lebende sowie wohnungslose Menschen aus öffentlicher Unterbringung in Wohnraum.

Zusätzliche  Hilfen, wie die Direktüberweisung der Miete oder eine zeitweise Beratung und Unterstützung nach Wohnungsbezug, sollen das neue Mietverhältnis langfristig absichern.

Öffentlich-rechtliche Unterbringung

Bei bestehender Obdachlosigkeit bewilligen die Fachstellen die Unterbringung in einer Wohnunterkunft. Dieses Angebot gilt auch für Menschen, deren Wohnraum nicht erhalten werden konnte und die kurzfristig eine Unterkunft benötigen.
Bei Bedarf vermitteln die Fachstellen weitergehende Hilfen wie Schuldnerberatung oder Beratung und Unterstützung durch die Sozialen Beratungsstellen.

Weitere Hilfen

Bei Bedarf vermitteln die Fachstellen weitergehende Hilfen wie Schuldnerberatung oder Beratung und Unterstützung durch die Sozialen Beratungsstellen.

Kontakt

Der Behördenfinder hilft bei der Suche nach der zuständigen bezirklichen Einrichtung.

(Quelle: www.hamburg.de)

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