Je nach Aufenthaltsstatus unterscheidet sich bei Jugendlichen mit Fluchthintergrund im Einzelfall der Zugang zu qualifizierenden und/oder ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen, Ausbildung und ausbildungsbegleitender Förderung.
Wie die sogenannte 3+2-Regelung des Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung in Hamburg umgesetzt und wie der Weg in Ausbildung unterstützt wird, finden Sie hier.
Die ausländerrechtliche Beratung ist Teil des Hamburg Welcome Center (HWC). Drei Mitarbeiter/-innen der Sozialbehörde beraten vor allem Unternehmen, hier lebende Migranten/-innen und Zuwandernde sowie freiwillig Engagierte und sonstige Institutionen in allen aufenthaltsrechtlichen Belangen einschließlich der rechtlich zugelassenen Beschäftigungsmöglichkeiten. Haben Sie ausländerrechtliche Fragen? Dann senden Sie bitte eine E-Mail an auslaenderrecht@welcome.hamburg.de. Es können kurzfristig individuelle Termine vereinbart werden.
Bei Jugendlichen mit Fluchthintergrund entscheidet neben anderen Förderkriterien der Aufenthaltsstatus – Gestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis – über den Zugang zu qualifizierenden und/oder ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen, Ausbildung und ausbildungsbegleitender Förderung. In den Beschreibungstexten der Angebote speziell für diese Zielgruppe sind immer genaue Angaben zu den Teilnahmevoraussetzungen (Alter, Aufenthaltsstatus, Sprachniveau sowie weitere Zugangsvoraussetzungen) aufgeführt.
Unterstützend stellen wir Ihnen vorübergehend eine Auflistung der auf ichblickdurch.de veröffentlichten Maßnahmen für Jugendliche mit Fluchthintergrund (U25) zur Verfügung.
Nach der Aktivierung der jeweiligen Angebotsbuttons „Berufliche Beratung/ Orientierung/Vermittlung“, „Berufsvorbereitung und –qualifizierung“ und „Weitere Angebote“ können Sie die Ergebnisse mit dem Zielgruppenfilter „Jugendliche mit Fluchthintergrund (U25)" weiter eingrenzen. Der Zugang zu anderen Maßnahmen, die auf www.ichblickdurch.de aufgeführt sind, ist für die genannte Zielgruppe ebenfalls möglich, wenn die (aufenthalts-)rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen gegeben sind. Eine umfassende Beratung erfolgt in der Jugendberufsagentur.
Maßnahmen für Menschen mit Fluchthintergrund, die älter als 25 Jahre sind, oder Maßnahmen, die nicht direkt am Übergang Schule-Beruf ansetzen, sind nicht auf www.ichblickdurch.de dargestellt. Sprach- bzw. Alphabetisierungskurse, Integrationskurse, Anpassungsqualifizierungen, Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen können beispielsweise auf folgenden Portalen abgerufen werden:
- Das Portal Vernetzung Integration Flucht Hamburg vermittelt einen Überblick über bestehende Qualifizierungs- und Beratungsangebote für erwachsene Migranten/-innen. Die Seite richtet sich an alle, die sich über aktuelle Angebote der Sprachförderung, der beruflichen Weiterbildung sowie der Beratung und Vermittlung für Migranten/-innen und Menschen mit Fluchthintergrund in Hamburg informieren möchten.
- Der Seminarkalender Integrationskurse in Hamburg – das Kursportal bietet aktuelle Kursangebote mit Informationen zu den Integrationskursen und Kursmodulen sowie zu den Anbietern.
- Das Portal KURSNET bietet die Möglichkeit, sich regional über verfügbare Bildungsangebote für Menschen mit Fluchthintergrund, insbesondere auch zur grundlegenden und berufsbezogenen Sprachförderung, zu informieren. Es werden flächendeckend Angebote für Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Kurse zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung (ESF-BAMF-Programm), berufsbezogene Sprachkurse gem. § 45a AufenthG (DeuFöV) und Qualifizierungs- und Anerkennungsangebote veröffentlicht. Die Kapazitäten und die noch freien Plätze sind jeweils hinterlegt.
- Im Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Anerkennung in Deutschland finden Sie Informationen zur beruflichen und (hoch)schulischen Anerkennung bundesweit sowie die Kontakte der Vor-Ort-Beratungsstellen in Hamburg. Die Beratungsstellen bieten Informationen zu den Verfahren der beruflichen Anerkennung und verweisen an die zuständige Stelle.
Die Auflistung der Portale erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll nur zur ersten Orientierung dienen.
Schulungen/Fortbildung zur Thematik Arbeitsmarktzugang und/oder Aufenthaltsstatus von geflüchteten Menschen werden beispielsweise von folgenden Trägern angeboten:
- Das Diakonische Werk Hamburg veranstaltet regelmäßig Fortbildungen zu ausländerrechtlichen und interkulturellen Themen (u. a. ausländerrechtliche Grundlagen, rechtliche Situation syrischer Flüchtlinge, Kinder- und Jugendliche im Asylverfahren, Arbeitsmarktzugang für Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus). Das Diakonische Werk behält sich vor, dass Themen, Termine oder Referenten/-innen sich ändern können.
- Das Netzwerk FLUCHTort Hamburg 5.0 bietet im von der KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e. V. durchgeführten Teilprojekt "Geflüchtete als Kunden: Fortbildung von Multiplikatoren/-innen" Schulungen zu Möglichkeiten des Arbeitsmarktzugangs für Menschen mit noch nicht gesichertem Aufenthaltsstatus an (z. B. Duldung, Gestattung). Die Fortbildungen richten sich an Mitarbeitende der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter und der hamburgischen Verwaltung sowie an Unternehmen und Institutionen. Teamschulungen können gern nach Vereinbarungen durchgeführt werden.
Bei Interesse melden Sie sich bitte direkt bei den aufgeführten Trägern.