Projektträger:

Fortbildungsangebote

Das Sekretariat für Kooperation bietet

in regelmäßigen Abständen Fortbildungen für Multiplikator/-innen zum Thema "Wie finde ich das richtige Förderangebot für meine Jugendlichen? Strukturwissen durch den Hamburger Berufsbildungsatlas www.ichblickdurch.de" an.

Schulungen finden im 2. Halbjahr 2010 an folgenden Terminen statt:

Dienstag, 27. Juli 2010, 15 bis 17 Uhr
Mittwoch, 8. September 2010, 15 bis 17 Uhr
Donnerstag, 14. Oktober 2010, 15 bis 17Uhr
Dienstag, 9. November 2010, 15 bis 17 Uhr
Donnerstag, 2. Dezember 2010, 15 bis 17 Uhr

Die Veranstaltungen finden in den Räumen der KWB e.V., 2. Stock, Kapstadtring 10 statt.

Sollte sich in Ihrem Kollegenkreis eine Gruppe von Interessierten zusammenfinden, können selbstverständlich auch individuelle Termine vereinbart werden.

Es handelt sich um ein kostenfreies Schulungsangebot. Hierzu können Sie sich gern telefonisch, per Email oder mit folgendem Anmeldeformular anmelden:

Anmeldeformular

Qualifizierung und Arbeit für Schulabgänger (QuAS)

Richtlinien zur Förderung von Berufsvorbereitungsverträgen im Rahmen von QuAS

Seit dem 01. September 2008 wird die Förderung von der Behörde für Schule und Berufsbildung wahrgenommen. Interessierte Betriebe können nach wie vor Anträge beim nformationszentrum HIBB (ehemals SIZ, Team C) einreichen, welche von dort an das Sachgebiet Zuwendungen der BSB weiter geleitet werden.

Die zu beachtenden Richtlinien können Sie hier herunterladen:

Download

Finanzielle Unterstützung für Auszubildende

Wenn Sie erstmalig eine Berufsausbildung absolvieren,

  • einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe / BAB (eine Zahlung ist nicht zwingend erforderlich) haben,
  • einen eigenen Haushalt haben und
  • dennoch weniger Geld als den Regelsatz nach dem SGB II (für einen Singlehaushalt i. d. R. 345,- Euro, zzgl. angemessener Kosten für die Unterkunft) zur Verfügung haben,

dann sollten Sie prüfen lassen, ob eine finanzielle Förderung nach der "Richtlinie zur verstärkten Förderung Jugendlicher in Berufsausbildung" möglich ist.

Weitere Informationen, Antragsformulare und Ansprechpartner finden Sie unter www.lawaetz.de.

Schulpflicht in Hamburg

Wer sollte in das Informationszentrum Hamburger Institut für Berufliche Bildung (ehemals SiZ, Team C) gehen?

Mit der Regelung der Schulpflicht in Hamburg ist geklärt, wer sich zur Beratung an die Abteilung Vermittlung und Information Berufsvorbereitung wenden sollte.

Hier der Auszug der relevanten Textstellen aus dem Hamburgischen Schulgesetz und die konkrete Umsetzung:

§ 37 Grundsätze zur Schulpflicht
(3) Die Schulpflicht endet grundsätzlich elf Jahre nach ihrem Beginn oder mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. [...] Klassenwiederholungen in den ersten zwei Schulbesuchsjahren werden nicht auf die Dauer der Vollzeitschulpflicht angerechnet. [...]

§ 38 Beginn der Schulpflicht
(1) Kinder, die vor dem 1. Juli das 6. Lebensjahr vollendet haben, werden am 1. August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.

§ 39 Schulpflicht in der Primarstufe, Sekundarstufe I und Sekundarstufe II
(1) Alle Schulpflichtigen besuchen grundsätzlich neun Jahre die Primarstufe und die Sekundarstufe I einer allgemein bildenden Schule und erfüllen damit die allgemeine Vollzeitschulpflicht. [...]
(2) Im Anschluss an den Schulbesuch nach Absatz 1 ist die Schulpflicht durch den weiteren Besuch einer allgemein bildenden Schule oder den Besuch einer beruflichen Schule zu erfüllen.
(3) Jugendliche, die nach dem Schulbesuch nach Absatz 1 weder
1. eine weiterführende allgemein bildende Schule besuchen noch
2. wegen eines Berufsausbildungsverhältnisses schulpflichtig sind noch
3. sich in einer öffentlich geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform befinden,
erfüllen die Schulpflicht nach Absatz 2 durch den Besuch eines beruflichen Bildungsganges.

Zu dem vollständigen Gesetzestext: www.fhh.hamburg.de

Für den Eintritt in schulische Berufsvorbereitungsangebote, zum Beispiel BVJ oder QuAS heißt dies konkret:

  • Schüler/-innen werden vom Informationszentrum HIBB (ehemals SIZ, Team C ) in Berufsvorbereitungsangebote vermittelt, wenn sie die allgemeine Vollzeitschulpflicht (in der Regel neun Jahre) erfüllt haben.
  • Schüler/-innen werden vom Informationszentrum HIBB (ehemals SIZ, Team C ) nicht mehr in Berufsvorbereitungsangebote vermittelt, wenn die elfjährige Schulpflicht erfüllt ist oder wenn sie im letzten Schuljahr achtzehn Jahre alt geworden sind.
  • Jugendliche mit Migrationshintergrund können das zweijährige BVJ-M oder VJ-M beenden, auch wenn die elfjährige Schulpflicht bereits erfüllt ist.


Für weitere Fragen steht das Informationszentrum HIBB (ehemals SIZ, Beratungsteam C, Tel. 040 - 428 63 - 1933 zur Verfügung.

Wer koordiniert Ichblickdurch?

Ichblickdurch.de wurde im Auftrag der Behörde für Schule

und Berufsbildung (BSB) erstellt. Die BSB koordiniert die Förderangebote für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf am Übergang Schule Beruf in enger Kooperation mit der Agentur für Arbeit Hamburg, der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (BWA), der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) sowie team.arbeit.hamburg (Arbeitsgemeinschaft SGB II).

Die Programme und Maßnahmetypen auf Ichblickdurch.de werden von den Referenten und Referentinnen in den jeweiligen Behörden beschrieben. Alle Anbieter, die über die o. g. Institutionen gefördert werden, sind verpflichtet, ihre träger- und angebotsbezogenen Daten selbstständig einzutragen. Die Koordinierung und Beratung erfolgt durch das Projekt Sekretariat für Kooperation in der KWB Koordinierungsstelle Weiterbildung und Beschäftigung e. V.

Der Projektflyer informiert über das Sekretariat für Kooperation: Ziele, Aufgaben und Auftraggeber.

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