Förderungszweck
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die berufliche Ausbildung, berufsvorbereitende Maßnahmen sowie vollqualifizierende Ausbildungen in Berufsfachschulen von Jugendlichen, um zu verhindern, dass die Jugendlichen aus finanziellen Gründen ihre Bildungsmaßnahmen abbrechen. Zweck der Förderung ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern während ihrer Berufsausbildung ein Einkommen zu gewährleisten, welches sie finanziell gegenüber einem potenziellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht schlechter stellt.
Die Förderung erfolgt aus Haushaltsmitteln auf der Grundlage dieser Richtlinie. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind alle Personen, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nach §§ 59 ff SGB III haben oder vollqualifizierende Ausbildungen in Berufsfachschulen absolvieren. Vorraussetzung ist, dass die Antragsberechtigten in der Regel bereits vor Beginn der Ausbildung einen eigenen Haushalt hatten und der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes höher ist als alle während der Berufsausbildung bezogenen anzurechnenden Leistungen.
Weitere Informationen, insbesondere auch über das Antragsverfahren und die erforderlichen Dokumente, erhalten Sie im Internet unter www.lawaetz.de oder telefonisch bei Herrn Uwe Jochens (040 39 99 36 -13) oder Herrn Ingolf Goritz (040 39 99 36 -71).