Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet vielfältige Dienstleistungen zu unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen an. Im Zentrum der Arbeit steht das Wohl von Kindern und jungen Menschen, ihr Recht auf gesundes und gewaltfreies Aufwachsen, die individuelle Förderung ihrer Entwicklung sowie eine dem Alter entsprechende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Hierbei arbeitet der ASD auf Basis des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Zu den Aufgaben des ASD gehört es, Eltern in ihrer Elternverantwortung zu stärken, die Erziehung in der Familie zu fördern und Kinder und Jugendliche vor Gefährdung zu bewahren.

Der ASD informiert über

  • Hilfsangebote und Aktivitäten im Stadtteil,
  • Möglichkeiten zur Selbsthilfe und
  • Leistungen und gesetzliche Ansprüche nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Der ASD berät vertraulich und kostenlos
  • bei Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung von Kindern,
  • in familiären Krisen- und Konfliktsituationen,
  • bei Partnerschaftskonflikten,
  • in Trennungs- und Scheidungsfragen, wenn Kinder und Jugendliche davon betroffen sind,
  • bei Umgangsregelungen mit dem anderen Elternteil oder Dritten (z.B. Großeltern) und
  • bei Gewalt in der Familie.
Zu den Leistungen des ASD zählen
  • die Vermittlung von Hilfsangeboten aus dem Stadtteil für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige,
  • die Bewilligung und Vermittlung von Hilfen zur Erziehung (ambulant und stationär), Hilfen für junge Volljährige und Hilfen für Mütter/Väter mit kleinen Kindern,
  • Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die von seelischer Behinderung bedroht sind und
  • gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter mit ihren Kindern.
An den ASD können sich wenden:
  • Eltern und Familienangehörige,
  • Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 21 Jahre,
  • Alleinerziehende Mütter und Väter,
  • Personen, die tatsächlich für Kinder/Jugendliche sorgen,
  • nicht-sorgeberechtigte Elternteile,
  • Schwangere und werdende Väter,
  • Menschen, die sich Sorgen um Kinder in ihrem Umfeld machen und
  • Institutionen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Der ASD arbeitet stadtteilbezogen an mehreren Standorten pro Bezirk und in Kooperation mit Jugendhilfeträgern, Schulen, Gesundheitsdiensten, Polizei und weiteren Kooperationspartnern wie Kitas, Trägern und Beratungsstellen.

Als Ansprechpartner/-innen stehen qualifizierte sozialpädagogische Fachkräfte und Verwaltungskräfte zur Verfügung. Vertraulichkeit und Wahrung der gesetzlichen Schweigepflicht sind in der Arbeit des ASD selbstverständlicher Grundsatz.

Die Zuständigkeit regelt sich nach dem Wohnort des sorgeberechtigten Elternteils, bei dem das Kind oder der/die Jugendliche zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Der Behördenfinder hilft bei der Suche nach der zuständigen bezirklichen Einrichtung.

(Quelle: www.hamburg.de)

  • Bezirksamt Hamburg Altona
    ASD
  • Bezirksamt Hamburg Bergedorf
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  • Bezirksamt Hamburg Eimsbüttel
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  • Bezirksamt Hamburg Harburg
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  • Bezirksamt Hamburg Mitte
    ASD
  • Bezirksamt Hamburg Nord
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  • Bezirksamt Hamburg Wandsbek
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  • Direkt bei dem/den aufgeführten Anbieter/n.